Amtsgericht Braunschweig

Vermittlung: 0531/488-0    Telefax: 0531/4882999
Dienstsitz: An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
Postanschrift: Postfach, 38022 Braunschweig

Geschäftsnummer: 5 Cs 107 Js 14837/97 (Bitte stets angeben)

Herrn Roger Anthony Hicks
Eisenbütteler Str. 13
38122 Braunschweig

weitere Angaben:

- geb. 19.05.1949 in London (Großbritannien) - Geburtsname: Hicks
- Beruf: Freiber.Dolmetscher - Staatsangehörigkeit: britisch
- Familienstand: verheiratet

Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beschuldigt Sie,

in Braunschweig am 04.03.1997 und davor 
in 25 Fällen 1. - 25. rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt zu haben.

Ihnen wird zur Last gelegt:

Sie hätten 13 Litfaßsäulen sowie 12 Großflächentafeln der Deutschen Städte-Reklame durch silberne Sprayfarbe verunstaltet. Dabei hätten Sie jeweils in den Slogan der "Reetsma"-Zigaretten-Reklame "Ich rauche gern" das Wort "Idiot" eingefügt, so daß sich der Werbespruch "Ich Idiot rauche gern" ergeben habe. Die Plakate seien dadurch unbrauchbar geworden.

Vergehen, strafbar nach §§ 303, 303 c, 53 StGB

Strafantrag ist gestellt am 10.03.1997.
 
 

Beweismittel:

B1. 11 d.A.  I. Ihre Angaben, soweit Sie sich eingelassen haben.
 

                    II. Zeugen:

 
1. POM Scheffler, zu laden über PD Braunschweig, 
    4. Polizeikommissariat,
2. PM Deppe, zu laden ebenda,
3. POM Möbius, zu laden ebenda,
4. POM Segers, zu laden ebenda.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt.
(Die Einzelstrafen-betragen zu 1. - 25. je l0 Tagessätze).

Die Höhe des Tagessatzes beträgt 30,00 DM, die Geldstrafe insgesamt mithin 1.800,00 DM.

Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe.

Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 400,00 DM fällig erstmals am 10. des auf die Rechtskraft folgenden Monats, zu zahlen. Die Folgeraten sind jeweils bis zum 10. eines jeden Monats einzuzahlen.
Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, entfällt diese Vergünstigung. In diesem Falle ist der gesamte Restbetrag auf einmal fällig.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

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Dieser; Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem unten bezeichneten Amtsgericht Braunschweig schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.

Es steht Ihnen frei, den Einspruch zu begründen. Es empfiehlt sich jedoch anzugeben, ob Sie den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte, z.B. das Strafmaß, beschränken möchten. In der Einspruchsschrift Können Sie auch weitere Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Urkunden) angeben.

Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht, nachdem es die Sach- und Rechtslage erneut geprüft hat. Dabei ist es an den Schuld- und Strafausspruch in dem Strafbefehl nicht gebunden.

Wenn Sie den Einspruch in zulässiger Weise auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken, erstreckt sich die Hauptverhandlung in der Regel nur darauf. In den übrigen Punkten steht der Strafbefehl dann einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, Können Sie sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 DM übersteigt.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht innerhalb einer Woche einzulegen.

Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, daß die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung in deutscher Sprache vor dem Ablauf der Frist beim Gericht eingeht. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

Braunschweig, 18. April 1997